Pflege & Leistungen
Wir sind Partner aller Kassen – 24 Stunden Rufbereitschaft!
Unser bewährtes Pflegepersonal leistet Hilfe in Krankheitsfällen, Pflegefällen und Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung.
Nach § 39 Pflegeversicherungsgesetz leisten wir häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub oder bei Krankheit.
Beratungsbesuche im Rahmen des § 37 SGB XI, zum Nachweis für die Pflegekassen, dass die Pflege durch pflegende Angehörige gesichert ist.
Die Patienten werden überwiegend durch eine Bezugsperson versorgt, die sich individuell um die Bedürfnisse und um ihr Wohlergehen kümmert!
Die Übernahme von Hilfs- und/oder Pflegedienstleistungen ist im Rahmen der Privaten Unfallversicherung möglich. Kostenübernahme ist beim Pflegedienst durch einen Versorgungsvertrag mit Europ Assistance, z.B. über die Versicherungsagenturen wie Alianz, Generali, gewährleistet.