Pflege

Pflege & Leistungen

Wir sind Partner aller Kassen – 24 Stunden Rufbereitschaft!


Unser bewährtes Pflegepersonal leistet Hilfe in Krankheitsfällen, Pflegefällen und Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung.

Nach § 39 Pflegeversicherungsgesetz leisten wir häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub oder bei Krankheit.

Beratungsbesuche im Rahmen des § 37 SGB XI, zum Nachweis für die Pflegekassen, dass die Pflege durch pflegende Angehörige gesichert ist.

  • Behandlungspflege (Wundbehandlung, Spritzen, Medikamentenabgabe, Infusionsterapie, Stoma – Versorgung, Blutdruckmessen…)
  • Pflegeversicherungsbereich (Körperpflege, Hauswirtschaftliche Hilfe, Einkäufe….)
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b bei Demenzkranken
  • Beratung bei Hilfsmitteln (Pflegebetten, Rollstuhl,…)
  • Leistungen nach Verordnung des Hausarztes
  • Die Patienten werden überwiegend durch eine Bezugsperson versorgt, die sich individuell um die Bedürfnisse und um ihr Wohlergehen kümmert!

    Die Übernahme von Hilfs- und/oder Pflegedienstleistungen ist im Rahmen der Privaten Unfallversicherung möglich. Kostenübernahme ist beim Pflegedienst durch einen Versorgungsvertrag mit Europ Assistance, z.B. über die Versicherungsagenturen wie Alianz, Generali, gewährleistet.